Einsortiert unter: Datenschutz/Überwachung
Was ist ACTA?
Eine Vielzahl Blogs wählt in den letzten Wochen bei neuen Einträgen den Titel „Was ist ACTA?“ Das liegt daran, dass die Öffentlichkeit von ACTA einfach zu wenig weiß und Aufklärungsarbeit dringend nötig ist.
ACTA ist ein Handelsabkommen verschiedener Nationen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen. Bereits seit 2006 ist es im Gespräch, unter Verschluss der Öffentlichkeit, und erst im Sommer 2010 gab es eine inoffizielle öffentlich Version.
Im Zeitraum vom 1. Mai 2011 bis zum 1. Mai 2013 kann der Antrag von den teilnehmenden Staaten unterschrieben werden. Damit das hier möglich ist, müssen aber zunächst der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament zustimmen. Der Rat der Europäischen Union hat in einer nicht öffentlichen Sitzung am 16. Dezember 2011 bereits zugestimmt.
Für was gibt es ACTA?
Bewirken soll ACTA nach Informationen der EU, dass Urheberrechtsinhaber geringeren Schaden durch Piraterie erleiden wodurch für die Unterhaltungsbranche eine Profitmaximierung in Aussicht gestellt wird. Der Schaden in der Unterhaltungsbranche nimmt durch Produktpiraterie jährlich deutlich zu, dadurch initiiert versucht ACTA die bestehenden Verhältnisse in einen angemessenen Rechtsrahmen zu pressen, aber die Durchführungspläne müssen sich in vielen Punkten heftiger Kritik aussetzen.
Wie funktioniert ACTA?
Die angedachten Maßnahmen beinhalten schärfere Kontrollen beim Zoll, also bei Versendungen und eingelieferter Ware. Auch das Vorgehen im Internet ist ein großes Thema. Klein angefügt ließt man in der Gesetzgebungsakte, dass Internetdienstanbieter als „Störer“ haftbar gemacht werden können, sollten ihre Kunden Urheberrechtsverletzungen begehen – außer, wenn die Internetdienstanbieter ihre Kunden eigenständig überwachen! Ein Kunde, der drei Mal gegen das Urheberrecht verstößt, bekommt nach ACTA eine Internetsperre. Zu diesen Verstößen zählen unter anderem das Entfernen oder Ändern elektronischer Informationen für die Wahrnehmung der Rechte, Verbreitung, Sendung, öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken, Darbietungen oder Tonträgern, die urheberrechtlich geschützt sind. Auch Computersoftware, die technisch gesetzte Grenzen, sprich Kopierschutz, umgeht, ist verboten. Sollte ein Vergehen festgestellt werden, kann der Rechteinhaber die Offenlegung der Daten und Informationen zur Identifizierung des Nutzers, dessen Konto zur mutmaßlichen Rechtsverletzung genutzt wurde, vom Provider einfordern.
Künftig soll auch Anstiftung und Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung strafbar werden. Bereits das Verlinken zu Seiten mit Streams und torrents, die Urheberrechte verletzen, aber auch der Kauf und das Nutzen illegal kopierter Markenware werden unter Strafe gestellt.
Sollte einem Angeklagten das Verletzen der Urheberrechte nachgewiesen werden können, steht es dem zuständigen Gericht frei, den Schaden, der dem Rechteinhaber durch den Verletzer entstanden ist, zu schätzen. Den spekulierten Betrag hat der Angeklagte aufzubringen und dem Rechteinhaber zu zahlen.
Warum ACTA kritisiert wird
Ein Zitat aus der Gesetzgebungsakte lautet wie folgt:
„IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht ihrerseits zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden[...] Verfahren müssen fair und gerecht sein und gewährleisten, dass die Rechte aller solchen Verfahren unterliegenden Teilnehmer angemessen geschützt werden.“
ACTA ist also keineswegs die Absicht der Nationen, den Teufel in Schriftform aufleben zu lassen. Und dennoch widerspricht es sich selbst und den Rechten des Individuums. In den nachfolgenden Punkten soll dies zum Ausdruck kommen.
Mangelnde Transparenz
Die Intransparenz von ACTA wird häufig am stärksten kritisiert. Erst 2010 gab es, nachdem ACTA bereits seit 4 Jahren ein Thema war, eine inoffizielle Vorabversion, die öffentlich gemacht wurde. Bis dahin wussten nur die wenigsten überhaupt von der Existenz des geplanten Handelsabkommens. Betrachtet man den Fakt, dass die WIPO (zu Deutsch: „Weltorganisation für geistiges Eigentum“), welche mit dem Ziel gegründet wurde, Rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern, umgangen wurde, erscheint die Transparenz von ACTA absichtlich reduziert. Besonders die Zusammenarbeit mit der WIPO würde das Interesse von Rechteinhabern sowie Nutzern der Produkte aus der Unterhaltungsbranche in den Vordergrund stellen. Das Mehr an offener Debattenkultur und transparenter Verhandlung schien aber die Initiatoren ACTAs davor zurückschrecken zu lassen.
Demokratie wird hier anscheinend nicht ausreichend groß geschrieben. Demokratie kann nur stattfinden, wenn die Öffentlichkeit ausreichend informiert ist. Die Intransparenz und der Verschluss des Inhalts und der aktuellen Fassung ACTAs verhindern Demokratie!
Hier setzt der Kritikpunkt an, dass die Parlamente die Fassung von ACTA auf Grund schwammiger Formulierungen nicht komplett verstehen und es eine Farce wäre, wenn sie dennoch darüber abstimmen würden.
Das Werkzeug der Justiz
Als nicht zu übersehen gilt der Eingriff in die juristische Handhabung gegen die Produktpiraterie.
Artikel 23 der Gesetzgebungsakte, welcher sich mit den strafbaren Handlungen befasst, besagt im Absatz 4, dass auch die Vertragspartei dafür sorgt, Zitat: „…dass auch die
Beihilfe unter Strafe gestellt wird.“ Hier wird kritisiert, dass die Grenzen der Definition der Beihilfe zur Produktpiraterie zu fließend sind und Straffestlegungen auf zu vielen Spekulationen beruhen werden. Im Artikel 9, Absatz 3 b) findet sich, dass jede Vertragspartei die Möglichkeit hat, Zitat: „…Vermutungen als Grundlage für die Festlegung der Höhe des Schadensersatzes als angemessenen Ausgleich“ zu nutzen. Das Gericht darf also ins Blaue hinein raten, wie viel Schaden dem Rechtsinhaber durch die Rechtsverletzung entstanden ist. Der Angeklagte hat diesen vermuteten Betrag auszuzahlen. Das ganze wird als unrealistisch und unüberlegt kritisiert, die künftigen sich hierauf stützenden Gerichtsverfahren als unfair.
Zitat, Artikel 6, Absatz 2: „Bei der Durchführung der Bestimmungen dieses Kapitels berücksichtigt jede Vertragspartei, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen der Schwere der Rechtsverletzung, den Interessen Dritter und den anzuwendenden Maßnahmen, Rechtsbehelfen und Strafen bestehen muss.“
Bereits durch vergangene Strafen und Verurteilungen von Urheberrechtsverletzern wissen wir, dass diese nicht häufig genug fair und gerecht ablaufen. Durch die Spekulationen, die das Gericht zur Festlegung von Schadensersatz anstellt, und durch die fließenden Grenzen bei der Definition von Beihilfe zur Produktpiraterie ist die Erfüllung des Artikels 6, Absatz 2 nahezu utopisch.
Der nächste Schritt zum Überwachungsstaat
Das wohl meist kritisierte Thema ist die Verletzung unserer Privatsphäre durch ACTA.
Hierüber wird am meisten in Foren und Blogs geschrieben!
Hierüber wird am meisten diskutiert!
Es ist auch der heikelste Teil, den ACTA mit sich bringt!
Sätze von empörten Mitmenschen wie „Dann können wir Deutschland in STASI by ACTA umbenennen!“ oder „Lasst uns die Mauer gleich wieder hochziehen!“ sind keine gehörte Seltenheit mehr. Und je mehr man sich mit ACTA befasst, desto deutlicher wird, dass dieser Pessimismus angebracht ist.
Der Artikel 27 der Gesetzgebungsakte befasst sich mit der Durchsetzung ACTAs im digitalen Umfeld. Unter dem Absatz 2, der uns unter anderem mitteilt, dass Verfahren so anzuwenden sind, dass Zitat: „[...] Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden.“ finden wir in einem kleinen Zusatz folgendes Zitat: „Dies umfasst beispielsweise – unbeschadet der Rechtsvorschriften einer Vertragspartei – die Annahme oder Aufrechterhaltung einer Regelung zur Beschränkung der Haftung von Internet-Diensteanbietern oder der Rechtsbehelfe gegen Internet-Diensteanbieter bei gleichzeitiger Wahrung der rechtmäßigen Interessen der Rechteinhaber.“
Möchte also ein Provider nicht für das haften, für was sich seine Kunden strafbar machen, muss er sie daran hindern, diese Straftaten zu begehen – im Interesse der Rechteinhaber. Kurzum muss ein Internetdienstanbieter seine Nutzer und dessen Datenverkehr beobachten. Bei drei Verstößen gegen Urheberrecht bekommt der Kunde eine Sperre vom Provider. Sollte ein Verdacht vorliegen, dass eine Verletzung von Urheberrechten vorliegt, hat zudem der Rechteinhaber die Möglichkeit, die Daten über den Nutzer zu dessen Identifizierung vom Provider einzufordern. Die verschärfte Beobachtung des Nutzers durch seinen Internetdienstanbieter widerspricht
1.) dem Artikel 27 Absatz 2 im Bezug auf die freie Meinungsäußerung und dem Schutz der Privatsphäre und
2.) verletzt es im gleichen Zug auch die Grundrechte auf Privatsphäre und Informationsfreiheit.
In Wikipedia findet sich folgendes Zitat, welches wir im Hinterkopf behalten sollten:
„Nach Abs. 5 des Bundesverfassungsgerichtsurteils bzgl. der Vorratsdatenspeicherung, welche für die Überprüfung durch die Internetdienstanbieter benötigt würde, ist in der BRD eine schwere Straftat erforderlich, um rechtsgemäß (wenn denn ein verfassungsgemäßes Gesetz existiert) den kompletten Inhalt einer Kommunikation abzuhören.“
Würde ACTA dem Handel überhaupt helfen?
Die Antwort auf diese Frage ist sehr umstritten. Theoretisch ist es ein Gutes, Produktpiraterie zu dämmen oder gar stoppen zu wollen. Das Inkrafttreten ACTAs würde in der Praxis mehr Nachteile für den Handel mit sich bringen, als realwirtschaftliche Vorteile. Durch die Einschränkung der Möglichkeit, neue Computersoftware herzustellen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt von den Vertragsparteien als verdächtig eingestuft würden, ist der Fortschritt ausgebremst.
Die Folgen der Durchsetzung von ACTA im digitalen Bereich wären Sperren des weltweiten Internets. Soziale Netzwerke, Informationsquellen und Unterhaltungsbereiche würden stark eingeschränkt. Ein mangelnder Informationsaustausch wäre die weitere Folge. Dies würde wiederum einen Einbruch in der Unterhaltungsbranche mit sich bringen, denn: Weniger Informationsaustausch über Medien und Unterhaltung bedeutet weniger Interessierte und weniger Kaufbereite. Auch der Fortschritt im Internet, der bisweilen erreicht wurde, würde einen massiven Rückschlag verkraften müssen. Schlussendlich ist damit der Wirtschaft kein Gefallen getan; ganz im Gegenteil.
WIR GEGEN ACTA
Gegen ACTA zu sein bedeutet also gegen den gläsernen Bürger zu sein und für Privatsphäre. Für Meinungsfreiheit. Für den Handel. Für den Informations- und Interessenaustausch!
Am Samstag dem 03.12. fand in Wiesbaden eine Demonstration gegen die „ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder“ vom 07.-09.12., auch Innenministerkonferenz (IMK) genannt, statt. Nach der IMK im Juli in Frankfurt, ist dies nun die zweite Konferenz. Auch ‘solid Wiesbaden war mit einem Transpi mit der Aufschrift „Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen“ vertreten. Die Kundgebungen fanden u.a. am Luisenplatz, Dern´schen Gelände, Platz der deutschen Einheit (PdE) und an der Staatskanzlei statt.
Gegen Verfassungsschutz, Polizeistaat und rechte Gewalt
Dieses Mal demonstrierten laut Polizei ca. 200 Menschen gegen den Überwachungswahn, repressiven Polizeistaat und gegen eine an wirtschaftlichen Interessen gebundene Migrationspolitik. Eine der Hauptforderungen war auch die Auflösung des Verfassungsschutzes. (weiterlesen…)
Der braune Terror hat Deutschland immer noch im Griff. Aber erst vor kurzem wurde die dubiose Rolle des Staates und seiner Handlanger in der Naziszene in der Öffentlichkeit bekannt: Welch Überraschung!!!
Fassungslos erfuhr man, dass die Neonazi- Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) jahrelang unbehelligt morden konnten. Eine Verhaftung der Täter wurde in den Neunzigern in letzter Sekunde verhindert.
Nun stellen sich uns viele Fragen:
- Warum wurden rassistische oder neonazistische Motive nicht in Betracht gezogen?
- Warum haben die Behörden tatenlos zugesehen?
- Was ist die Rolle des Verfassungsschutzes und der V- Leute?
- Wie konnten die Täter untertauchen und unentdeckt bleiben?
- Aber vor allem: Wie groß ist das Netz des braunen Terrors wirklich??? (weiterlesen…)
Einsortiert unter: Bildung
Die European Business School (EBS), das Vorzeigemodell einer „Eliteuni“, brüstet sich mit dem Attribut die erste private Wirtschaftsuniversität Deutschlands zu sein- Veruntreuung unserer Steuergelder und Vetternwirtschaft inklusive!
Anscheinend reichen bis zu 13.000 € Studiengebühren pro Jahr aber nicht aus, dies zu finanzieren. Die schwarz-gelbe Koalition in Hessen hilft aus und spendet für die Reichen: jährlich wird die EBS mit weit über 50 Millionen unterstützt- Geld, das anderenorts fehlt.
Zudem ergeben sich Kürzungen, die auf Kosten aller gehen: staatlichen Universitäten und Schulen fehlten allein im letzten Jahr 30 Millionen Euro. Und das bei steigenden Studierendenzahlen.
Die Wiesbadener EBS Law School jedoch hat in diesem Semester von den erwarteten 200 nur 88 Einschreibungen erreicht, was nur zu deutlich macht, dass die Investition in die „Elite“ eine Veruntreuung von Steuergeldern und ein Vertrauensbruch gegenüber dem durchschnittlichen Bürger ist. Gerade die jüngere Generation verdankt der EBS viel:
- zunehmend soziale Spaltung der Gesellschaft
- kein Geld für soziale Investitionen wie Jugendzentren
- weniger Lehrer/Professoren
- schlechte Zustände/Ausstattung der Bildungsinstitutionen (weiterlesen…)
Einsortiert unter: Antikapitalismus
Die USA sind ja manchmal doch zu was gut: am 15.Oktober schwappte die Occupy-Welle von der New Yorker Wall Street in das Frankfurter Bankenviertel. Dort wird seitdem protestiert, ein Camp vor der EZB (Europäische Zentralbank) ist schon fast zum Kult geworden.
Aber wogegen wird überhaupt protestiert? Werden wir nicht jeden Tag aufs Neue von den Medien indoktriniert, der deutschen Wirtschaft gehe es blendend? Wir haben nichts zu befürchten? Angela Merkel sei die große Retterin der EU und des Euro?
Mal ganz ehrlich: wir und die Menschen, die dort protestieren sehen davon nichts. Außer unser Vater hieße Josef Ackermann, oder man gehöre zu den übrigen 1% der Gesellschaft, die auf die Kosten des Restes der Welt unglaubliche Gewinne machen.
Kritisiert werden also die Zustände des real existierenden Kapitalismus und die Diktatur der Großbanken.
Eine solche Bewegung ist ein Indiz dafür, dass in unserem System etwas schief läuft. Und zwar gewaltig!!! (weiterlesen…)

